Wir empfehlen grundsätzlich eine erste, unverbindliche Vorstellung Ihres Kindes beim Kieferorthopäden schon im Kindergartenalter (4-6 Jahre), um die Gebiss- und Kieferentwicklung kontrollieren zu lassen.
Bei den meisten Kindern ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Therapie notwendig. Es gibt jedoch Fälle, z.B. beim Vorliegen eines Kreuzbisses, bei denen im Rahmen einer Frühbehandlung mit geringem Aufwand die Voraussetzungen für ein geregeltes Wachstum und eine ungehinderte Kieferentwicklung geschaffen werden sollte. Eine spätere, aufwendige Behandlung kann hierdurch oftmals wesentlich vereinfacht und verkürzt, in manchen Fällen sogar gänzlich vermieden werden.
Die Regelbehandlung wird bei Kindern/Jugendlichen normalerweise mit ca. 10 Jahren begonnen. In diesem Alter läßt sich das Wachstums optimal nutzen, um Kieferfehlstellungen zu korrigieren und den Zahnwechsel zu steuern. Dies geschieht in dieser Phase in der Regel mit herausnehmbaren Zahnspangen.
Im Fall, dass keine Fehllage der Kiefer sondern nur eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, kann häufig mit dem Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum Abschluss des Zahnwechsels abgewartet werden. Zum Einsatz kommt dann für eine umfassende Korrektur häufig eine festsitzende Zahnspange.
Gesunde, schöne Zähne und ein strahlendes Lachen bedeuten ein großes Stück Lebensqualität und sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den privaten und beruflichen Erfolg im Leben.